Deutsches Mashruteh-Haus
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Trennung von Staat und Religion

Als das Grundgesetz von Iran am 13. Dezember 1906 in Kraft trat war weder der Islam noch die Geistlichkeit in irgendeinem Artikel erwähnt worden. Die Unterstützer der Mashruteh-Bewegung wussten, dass Staat und Religion getrennt sein müssen. In der weiteren Diskussion über eine mögliche Ergänzung des Grundgesetzes hat Mohammad Ali Schah mit Unterstützung von Scheich Fazlollah Nuri zur Bedingung der Anerkennung der Grundgesetzergänzung gemacht, dass zu ihrem eigenen Nutzen der Islam Teil des Grundgesetzes werden muss. Betroffen sind insgesamt elf Artikel der Grundgesetzergänzung insbesondere Artikel 1 und Artikel 2. Beide Artikel müssen vollständig neu gefasst werden.

Diese Artikel sollen durch folgende Artikel ersetzt werden:

Art. 1: Jeder Iraner ist frei in seinem Denken, seiner Weltanschauung und bei der Wahl seiner Religion. Dieses Recht beinhaltet auch das Recht, seine Religionszugehörigkeit zu wechseln, seinen Glauben zu ändern, oder keiner Religionsgemeinschaft anzugehören.

Art. 2: Die Rechtssprechung im Iran wird durch einen obersten Gerichtshof und entsprechend ihm untergeordnete Gerichte ausgeübt, so wie es ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz vorsieht. Der oberste Gerichtshof ist mit der letzendlichen Überprüfung von Urteilen der unteren Gerichte befasst. Der oberste Gerichtshof hat ferner das Recht ein vom Parlament und Senat verabschiedetes Gesetz aufzuheben, wenn es gegen die Verfassung verstösst.

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Die früheren Artikel 1 und 2 lauten in der ursprünglichen Fassung der Ergänzung des Grundgesetzes vom 8. Oktober 1907:

ART. 1. Die offizielle Religion Persiens ist der Islam, und zwar der wahre dschafarische Zwölferglaube (d.h. der SChiitischen). Es muss der Herrscher von Persien ein Angehöriger und Förderer dieser Religion sein.

ART. 2. Das Parlament ist mit der Zustimmung und dem Einverständnis des Imams der Zeit - möge Gott sein Erscheinen beschleunigen - als eine von seiner Majestät dem König der Könige erwiesenen Gnade - möge Gott seine Herrschaft andauern lassen - und mit dem Beifall der Zeugen des Islams - möge Gott ihresgleichen vermehren - und des gesamten persischen Volkes gegründet worden. Ihre gesetzgeberische Tätigkeit darf daher zu keiner Zeit in Widerspruch treten zu den geheiligten Vorschriften des Islams und des den feststehenden Gesetzen des Besten der Männer (Mohammed) - Gott gebe ihm und seinem Stamm Segen und Heil. Daher ist bestimmt worden, dass das Urteil über das Vorliegen eines Widerspruches mit den Regeln des Islams bei Gesetzesvorlagen der Weisen Schriftgelehrten - möge Gott die Segnungen ihres Wesens andauern lassen - zustand und zusteht. Daher wird offiziell bestimmt: Zu jeder Zeit soll ein Kollegium von nicht weniger als fünf Personen aus den Schriftgelehrten und gläubigen Rechtsgelehrten, die aber auch über die Ansprüche der Zeit aufgeklärt sein müssen, in der Weise gebildet werden, dass die Schriftgelehrten und Zeugen des Islams als maßgebende Stelle für Kultfragen die Namen von 20 Schriftgelehrten, die die obigen Eigenschaften besitzen, dem Parlament vorlegen und das Parlament aus dieser Zahl fünf oder je nach dem Bedürfnis der Zeit auch mehr einstimmig oder nötigenfalls durch Abstimmung auswähle und dann Parlamentsmitgliedern gleichachte. Dieses Kollegium soll dann alle Gestzesvorlagen sorgfältig besprechen und ernstlich prüfen und jede Materie, die im Widerspruch zu den heiligen Vorschriften des Islam steht, verwerfen und zurückweisen, sodass sie keine Gesetzeskraft erlangt. Und die Meinung dieses Schriftgelehrtenkollegiums wird befolgt und beachtet werden. Und diese Einrichtung wird bis zum Erscheinen des heiligen Zeugen der Zeit (des letzten Imams) - möge Gott sein Erscheinen beschleunigen - keine Veränderung fähig sein. --------------------------------------------

Anmerkung: Scheich Fazlollah Nuri, der diesen Artikel maßgeblich formuliert hat, betrachtete die Übernahme dieses Textes als Artikel 2 der Grundgesetzergänzung als einen Sieg über die Mashruteh-Bewegung. Er veröffentlichte den Artikel in einer eigenen, mit Mitteln von Mohammad Ali Schah gegründeten eigenen Zeitung. Die Unterstützer des ursprünglichen Verfassungsentwurfes der Mashruteh-Bewegung, die weder die Einführung einer offiziellen Religion in Persien noch die weitere Gültigkeit von Gesetzen von der Entscheidung eines mit fünf Mullahs besetzten Gremiums abhängig machen wollte, stürmte das Gebäude, in dem die Zeitung untergebracht war, zertrümmerte die Druckerpresse. Dies hielt Scheich Nuri nicht davon ab, weiter diesen Artikel zu propagieren, was am Ende zu einer Spaltung der Gesellschaft wie der Geistlichkeit in "Mashrueh (Scharia)"-Unterstützer und "Mashruteh (weltliche Gesetze)"-Unterstützer führte. Nach einem mehr als ein Jahr dauernden Bürgerkrieg und dem Sturz Mohammad Ali Schahs wurde scheich Fazlollah Nuri vor ein Tribunal gestellt, zum Tode verurteilt und hingerichtet. Der Artikel 2 der Grundgesetzergänzung kam nie zur Anwendung, aber er wurde auch nicht aus der Verfassung gestrichen.

Diesen Grundkonflikt zwischen "Mashrueh" und "Mashruteh" nutzte Khomeini, um gegen die bestehende Verfassung und für deren Abschaffung einzutreten. Er sah sich in der Nachfolge von Scheich Fazlollah Nuri im Kampf für eine auf der Scharia aufgebaute, islamische Gesellschaft.

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